Führerschein Klasse D / DE
Im Rahmen der Bus Führerscheinausbildung erhalten Sie umfassende Kenntnisse aus der Theorie und fundiertes praktisches Know-How. Nutzen Sie Ihre Chancen und qualifizieren sich als sicherer Busfahrer im nationalen und internationalen Personenverkehr.
Was darf ich mit Klasse D fahren?
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
- Außerdem dürfen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg gezogen werden.
Was darf ich mit Klasse DE fahren?
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Vorbesitz und Befristung
- Klasse B (bei Klasse DE muss Klasse D vorhanden sein oder eine gemeinsame Ausbildung durchlaufen werden)
- Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab da und in einem Turnus von 5 Jahren muss die Fahrerlaubnis mit einem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten verlängert werden.
Mindestalter
- 24 Jahre
- 18 Jahre (nur Linienverkehr bis zu 50 km) bzw. 20 Jahre bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 21 Jahre bei Ablegen einer Grundqualifikationsprüfung
- 21 Jahre (nur Linienverkehr bis zu 50 km) bzw. 23 Jahre bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation
Einschluss der Klassen
- Wer die Fahrerlaubnisklasse D erlangt, bekommt automatisch die Klasse D1 mit eingetragen.
- Der Besitz der Klasse DE schließt die Klassen D1E und BE mit ein.
Die theoretische Mindestausbildung
Bei Theoriestunden spricht man von 90 Min. pro Einheit.
Man benötigt 6 Einheiten Grundwissen bei einer Erweiterung. Hinzu kommen klassenspezifische Themen für die Klasse D:
- 18 Einheiten bei Vorbesitz Klasse B
- 12 Einheiten bei Vorbesitz Klasse C1
- 8 Einheiten bei Vorbesitz Klasse D1 oder C
Bei der Klasse DE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.
Bei Vorbesitz der Klasse B bzw. C1 von weniger als 2 Jahren
- 45x Übung
- 22x Überland
- 14x Autobahn
- 8x Nacht
Bei Vorbesitz der Klasse B bzw. C1 von mehr als 2 Jahren
- 33x Übung
- 12x Überland
- 8x Autobahn
- 5x Nacht
Bei Vorbesitz der Klasse C von weniger als 2 Jahren
- 14x Übung
- 16x Überland
- 8x Autobahn
- 6x Nacht
Bei Vorbesitz der Klasse C von mehr als 2 Jahren
- 7x Übung
- 8x Überland
- 4x Autobahn
- 3x Nacht
Bei Vorbesitz der Klasse D1
- 20x Übung
- 5x Überland
- 5x Autobahn
- 5x Nacht
Bei Erweiterung von Klasse D auf DE
- 4x Übung
- 3x Überland
- 1x Autobahn
- 1x Nacht
Gewerbliche Nutzung
Wer gewerblichen Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen der Klassen D1/D1E/D/DE zusätzlich zum Führerschein eine “Grundqualifikation”.