WEITERBILDUNG NACH BKrFQG
Berufs­kraft­fahrer / Aus- & Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.

 

Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Perso­nen­verkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahr­zeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klas­sen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regel­mäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.

 

Zielgruppe

Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr


 

 

Rechtliche Grundlage

  • Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)


 

Ziele & Inhalte

3 Kenntnissbereiche gemäß BKRFQG

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

Die „5 BKF Module“ Der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW:

 

ECO-Training & Assistenzssysteme

  • Der Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit
  • Alternative Antriebe im Nutzfahrzeugbereich
  • Fahrerassistenzsysteme – Funktion, Bedienung, Grenzen und Gefahren
  • Vom manuellen zum autonomen Fahren
  • Stausünden
  • Pannenursachen und häufige Fahrzeugmängel
  • Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: KEP und Verteilerverkehr, Güter­fernverkehr,  Baustelle, Forst- und Landwirtschaft, Entsorgung, Personenbeförderung/KOM


 

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
  • Besondere Anwendungsszenarien der Sozialvorschriften, z. B. 12-Tage-Regel für den Fernreiseverkehr und Mehrfahrerbesatzung
  • Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. „OUT“-Einstellung
  •  Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
  • Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
  • Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen


 

Gefahrenwahrnehmung

  • Entstehung von Gefahren, Gefahrenkontrolle und Gefahrenbewusstsein
  • Einschränkungen durch Biorhythmus, Klima, ­Medikamente/Drogen/Alkohol oder Ablenkung
  • Wahrnehmungstäuschungen wie Scheinbewegungen, falsche ­Größenwahrnehmung, ­Halluzinationen und Illusionen
  • Fahrerselbstbild, Risikoverhalten und ­Kommunikation im Straßenverkehr
  • Umgang mit Gefahren in der Praxis
  • Verhalten bei Notfällen
  • Erweiterungsbereich Personenbeförderung/KOM


 

Schadensprävention

  • Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
  • Schadensprävention für Fahrzeuge und Güter
  • Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
  • Schutz vor Kriminalität und Schleusung
  • Stressbewältigungsstrategien für Fahrer
  • „Frigo“-Erweiterungsmodul zu temperaturgeführten Transporten mit Informationen zum fachgerechten und schadensfreien Transport temperaturempfindlicher Güter


 

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

  • Rechtliche Grundlagen
  • Kräfte und Gegenkräfte
  • Sicherungsarten und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Lastverteilung, Be- und Entladen
  • Beförderung von Gefahrgut (Freimengenregelung)
  • Sicherheitsmängel und Fahrzeugkontrollen
  • Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: Planen- und Pritschenaufbau, Koffer- und Containeraufbau, KEP und Verteilerverkehr, Spezialaufbauten, Personenbeförderung/KOM


 

Voraus­setzungen

Besitz einer Fahrerlaubnis

 

Abschluss

Nach Absolvierung der vollständigen Schulungsdauer erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.


 

Gültigkeit

Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die weiteren geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.