Berufskraftfahrer/-innen, die im Güter- oder/und Personenverkehr tätig sind und ihre Fahrerlaubnis der Kl. C1, C1E, C oder CE nach dem Stichtag 10.09.2009 bzw. der Kl. D1, D1E, D und/oder DE nach dem Stichtag 10.09.2008 erlangt haben, brauchen zusätzlich – um gewerblich fahren zu dürfen – einen Grundqualifikationsnachweis. Bei uns können Sie die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren.